Dienstleistungen

Ankauf/Verkauf

Haben Sie Erbschmuck, welchen Sie nicht mehr brauchen?

Altgold

Bruchgold

Zahngold (auch mit Zähnen)

Juwelen

Schmuck

andere Wertgegenstände

Möchten Sie sich lieber ganz von Ihren Wertgegenständen trennen?

Dann sind wir auch hierfür Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Wir kaufen alles was wir beleihen auch in unserem Leihhaus an und zahlen dafür Spitzenpreise! Sprechen Sie uns an!

Pfandkredite

Wer kennt das nicht? Der Dispokredit bei der Hausbank ist ausgereizt und plötzlich wird dringend Bargeld für eine Reparatur oder eine dringende Anschaffung benötigt. In solchen Fällen ist das Leihhaus Katz in Berlin die richtige Adresse. 

Kunden ab 18 Jahren erhalten eine fachmännische Beratung, für maximale Vertraulichkeit und eine sichere Aufbewahrung der Pfandgegenstände ist gesorgt. Wir verstehen uns als kompetenten Partner unserer Kunden. Diskretion ist unser erstes Gebot, wir geben keine Informationen an Dritte weiter. Das Pfand haftet für den Kredit, der Kunde bleibt in jedem Falle schuldenfrei. 

Unser Leihhaus beleiht Gegenstände aus den Kategorien Unterhaltungselektronik, Gold, Schmuck, Edelsteine, Markenuhren, Münzen, Schreibgeräte, Werkzeuge. 

Artikel aus der Kategorie „Unterhaltungselektronik“ müssen dabei einen neuwertigen Zustand vorweisen, zudem muss eine Rechnung zu dem jeweiligen Gerät vorliegen. Auch bei Werkzeugen wird eine Rechnung benötigt. 

Doch wie funktioniert so ein Pfandleih-Geschäft überhaupt?

Schritt 1: Bewertung

Die preisliche Bewertung des Gegenstandes ist unterschiedlich. Ausschlaggebend ist die Verkaufswürdigkeit. Die gelisteten Werte basieren auf den Weltmarktpreisen des Materials, einen Bonus erzielt die Verarbeitung.

Schritt 2: Auszahlung und Verwahrung

Akzeptiert der Kunde das Angebot des Leihhauses, erhält er gegen die Abgabe seines Gegenstandes direkt Bargeld. Mit der Auszahlung tritt ein Pfandkreditvertrag in Kraft. Die gesetzliche Laufzeit dieses Vertrages beträgt drei Monate. Für Edelmetalle gibt das Leihhaus eine schriftliche Verwahrungsgarantie von fünf bis sieben Monaten.

Schritt 3: Auslösung

Holt der Kunde seinen beliehenen Gegenstand innerhalb der Laufzeit des Pfandkreditvertrages wieder ab, muss er ihn in der Höhe des ausgestellten Pfandscheins, plus monatliche Zinsen (1 %) plus Verwahrungsgebühr auslösen. Geschieht dies nicht, darf der Gegenstand im fünften Monat in die Versteigerung gehen.

Beleihung/Pfandkredit

Als Pfandhaus unterliegen wir strengen staatlichen Kontrollen bzgl. Ablauf, Konditionen, Aufbewahrung, Versicherung, etc.

Schnelle Abwicklung, ohne Einschaltung Dritter. Keinerlei Datenaustausch mit SCHUFA oder anderen Institutionen.

Sehr diskret: Keine Fragen zum Verwendungszweck, Einkünften, oder Sonstigem.

Keine persönliche Haftung, NUR das Pfandgut Haftet.

Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt. Absolute Diskretion und Seriosität.

Ihre Wertsachen werden in banküblicher Sicherheit in unseren Tresoren verwahrt und sind gemäß den Vorgaben der Pfandleiherverordnung umfangreich versichert.

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