Pfandleihhaus Versteigerungen im Überblick
Die Versteigerung beliehener Wertgegenstände ist im Beleihungsverfahren der letztmögliche Schritt, wenn der Kunde seinen Wertgegenstand nach Ablauf der dreimonatigen Darlehenslaufzeit und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Karenzzeit nicht abgeholt oder verlängert hat. Der Gesetzgeber sieht in der Pfandleiher-Verordnung vor, dass der Gegenstand nach Ablauf von zehn Monaten durch den Pfandleiher versteigert wird. Leihhäuser sind somit gesetzlich zu öffentlichen Versteigerungen verpflichtet.
Erlös aus der Pfandversteigerung
Wird bei der Versteigerung ein höherer Versteigerungserlös als Darlehen, Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten erzielt, so erhält der Kunde den Überschuss der Summe. Bei einem geringeren Versteigerungserlös hingegen entstehen keine Kosten für den Kunden. Das Leihhaus trägt bei diesen Auktionen den Verlust selbst.
Versteigerungen von Uhren, Gold- und Brillantschmuck
In regelmäßigen Abständen werden Pfänder nach Ablauf der Laufzeit des Pfandkredits und bei nicht erfolgter Auslösung zur Auktion durch das Pfandhaus freigegeben. Es kommen Uhren, Gold- und Brillantschmuck sowie andere Wertgegenstände aus nicht eingelösten Pfändern zur Versteigerung.